Angebote von Sozialstationen

Das Netz von ambulanten Pflegediensten, bzw. Sozialstationen ist in Deutschland recht engmaschig und gut ausgebaut. In unserem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, welche Angebote von einer Sozialstation alle abgedeckt werden können.



Die Sozialstationen sind Einrichtungen von sowohl privaten als auch öffentlichen Trägern. Zu den bekanntesten zählen das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas und die Diakonie. Aufgabe der Sozialstationen ist es betreuungsbedürftigen Menschen eine Alten- und Krankenpflege in den eigenen vier Wänden zukommen zu lassen. Diese Dienste sind kostenpflichtig. Da auch pflegebedürftige oder alte Menschen gern in ihrer Wohnung weiter leben wollen und nicht in ein Heim- oder Altersheim umziehen möchten, wurde der ambulante Pflegedienst eingerichtet.

Wer nach einem passenden Pflegedienst in einer Umgebung sucht, kann das hier tun: www.seniorfirst.de Auf dieser Webseite ist sehr einfach durch eine Suchfunktion den passenden Pflegedienst zu finden. Neben dieser Möglichkeit gibt die Webseite detaillierte Informationen über die Pflegestufen und generell nützliche Informationen für Senioren.

Es gibt verschiedene Arten von Versorgungsleistungen. So umfasst die häusliche Alten- und Krankenpflege unter anderem die Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken. Jeder Bedürftige, egal welchen Alters, kann diese Pflege beantragen. Weitere Leistungen sind auch die Behandlungspflege und Versorgung nach operativen Maßnahmen gemäß ärztlicher Verordnung, die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste sowie die Beratung zur Pflegeversicherung, der Finanzierung dieser Leistungen, der Hilfe bei der Stellung von Anträgen und die Beratung für pflegende Angehörige. Die Abrechnung der Leistungen kann über die gesetzliche Krankenkasse, die private Krankenkasse, die Pflegeversicherung oder auch durch private Zahlung erfolgen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialstationen betreuen meistens mehrere Menschen hintereinander. Zur häuslichen Krankenpflege gehört das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden und das Verabreichen von Injektionen. Die Kosten für medizinische Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sollte kein Krankenversicherungsschutz bestehen werden die Kosten von den Sozialämtern übernommen.

Zur Grundpflege, auch als Pflegesachleistung bezeichnet, gehört beispielsweise die Körperpflege, die Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden und auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie unter anderem das Wäsche waschen und putzen der Wohnung.

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