Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, muss sich mit der Frage beschäftigen, welche Arten von Kfz-Versicherungen es gibt und welche Versicherung für ihn notwendig und sinnvoll ist.
Es gibt verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen, die freiwillig abgeschlossen werden können. Einzig die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, wie in den meisten anderen Ländern übrigens auch. Sie dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Ohne eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung darf ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr nicht bewegen werden.
Zu den freiwilligen Kfz-Versicherungs-Arten zählen die Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko), die Insassenunfallversicherung, der Schutzbrief und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die Kaskoversicherung ist eine Kfz-Versicherung die gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten (Eigentümer des Kfz) abgeschlossen wird. Die Kaskoversicherung greift im Falle der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs. Dabei wird zwischen der Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung unterschieden.
Die Insassenunfallversicherung bietet einen Versicherungsschutz für versicherte Personen, die einen Schaden durch ein versichertes Kraftfahrzeuges erleiden. Die Versicherer bieten die Insassenunfallversicherung meistens als Pauschalsystem an. Es ist aber auch möglich, die Insassenunfallversicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen abzuschließen.
Kfz-Schutzbriefe können sowohl von Versicherungsunternehmen als auch bei Automobil- oder Verkehrsclubs abgeschlossen werden. Sie helfen im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Weiterhin schließen die Schutzbriefe oft auch bestimmte Personenhilfen ein.
Je nach abgeschlossenem Tarif übernehmen Kfz-Rechtsschutzversicherungen bei einem Versicherungsfall beispielsweise die Kosten für Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und Kosten des Gegners bis zu einer gewissen Deckungssumme