Bürobedarf speziell für Rechtsanwälte und Steuerberater

In jedem Büro werden eine Unmenge verschiedener Büroartikel benötigt. Abhängig ist dieses auch von der Branche. Es gibt eine Menge online-Shops, welche Büroartikel anbieten. Besonders praktisch sind Büro-online-Shops, die sich auf Branchen spezialisiert haben.



Es gibt einen Onlineshop speziell für Büroartikel für Rechtsanwälte und Steuerberater. Das besondere daran ist, dass hier neben allgemeinen Büroartikeln wie Papier, Schreibmaterial, Druckerpatronen und vielem mehr auch Büroartikel angeboten werden, die nur von Rechtsanwälten und Steuerberatern benötigt werden wie Formulare, Fachbücher und ähnlichem. Da es wie schon erwähnt auch die allgemeinen Büroartikel dort gibt, fallen für Rechtsanwalts- und Steuerbüros so Doppelbestellungen weg. Alle benötigten Büroartikel werden in einem Online-Shop angeboten und können dort bequem bestellt werden. Der Zahlungsverkehr und die Lieferung erfolgt innerhalb weniger Tage wie in anderen seriösen Onlineshops auch.

Um einen reibungslosen Ablauf im Büro zu gewährleisten, sollte man stets ausreichen Reserven der wichtigsten Büroartikel parat haben. Neben dieser Garantie sind Büroartikel, welche man in einer größeren Abpackung kauft oft auch preiswerter als Büroartikel in Einzelstückelung zu kaufen.
Um immer ausreichend Büromaterial wie gerade Kopierpapier, Kugelschreiber oder Toner zur Verfügung zu haben, machen sich Verbrauchs- und Bestelllisten gut. Dort wird der Verbrauch eingetragen und bei Bedarf kann so rechtzeitig nachbestellt werden ohne dass es im Büro zu Engpässen kommt. Wichtig ist natürlich, dass diese Listen gewissenhaft und akribisch geführt werden und jeder Mitarbeiter seinen Verbrauch dort einträgt. Auch hier macht sich eine durchdachte und gute Lagerwirtschaft im Kleinen, wie bei Großen Versandhäusern beispielsweise im Großen sehr gut.

Steuerliche Absetzbarkeit von Büroartikeln

Wie jeder Selbständige weiß, können betriebliche Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Dieses ist auch bei Kosten für Bürobedarf so. Momentan gelten dafür folgende Reglungen. Als Büromaterial werden alle Verbrauchsgüter im Büroalltag wie beispielsweise Papier, Druckerpatronen, Stifte, Radiergummis und ähnliches bezeichnet und können abgesetzt werden. Neben den Verbrauchsgütern im Büro können weiterhin Produkte mit einem Anschaffungswert bis zu 60 Euro Netto, welche im Büro eingesetzt werden angerechnet werden. Zu diesen Produkten zählen unter anderem Papierlocher, Geräte zum Heften, Anspitzgeräte, Taschenrechner und auch Kleinmöbel.
Die Ausgaben für Büromaterial werden in der Finanzbuchhaltung als Sofort-Aufwand gebucht. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden sie auf das GuV-Konto abgeschlossen. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass das nur bei Gütern der Fall ist, welche selbstständig nutzbar sind. Wird ein elektrisches Gerät wie beispielsweise ein Scanner oder Drucker, obwohl er unter 60 Euro Netto kosten, an einen Computer angeschlossen, kann dieses Gerät nicht als Aufwand für Büromaterial verbucht werden, sondern zählt wie alle anderen Büromaschinen oder Büromöbel zur Betriebs- und Geschäftsausstattung, kurz BGA genannt, beziehungsweise zu den Büromaschinen.