Direktregulierung bei KFZ-Tarifen

Jeder Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges braucht eine Kfz-Versicherung. Wie bei allen Versicherungen gibt es auch hier verschiedene Modelle und sehr viele verschiedene Anbieter, was es für den Laien schwierig macht, die ganzen unterschiedlichen Tarife zu durchschauen. Wir möchten uns in unserem Artikel etwas Näher mit der Direktregulierung bei Kfz-Versicherungen beschäftigen.



Grundlegend sind Kfz-Haftpflichtversicherung dafür da, dass sie Schadensersatzansprüche beispielsweise durch einen Verkehrsunfall deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstanden sind. Sie ist also eine sogenannte Gefährdungshaftung.

Das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der EU weitgehend vereinheitlicht. Unterschiede gibt es jedoch in der Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssumme.

Im Schadensfall läuft die Regulierung des Schadens wie folgt. Der Verkehrsunfall wird meistens von der Polizei in einem Unfallprotokoll aufgenommen, in welchem auch die Schuldfrage angesprochen wird. Mit dem Unfallprotokoll und der Mitteilung des Unfallgegners, wendet man sich an die Versicherung des Unfallverursachers. Die Versicherung verlangt dann vom Geschädigten ein Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Kfzs. Nach der Zustimmung der Versicherung und der Reparatur des Kfzs, reicht man die Rechnung durch Regulierung ein. Oft ist das mit langen Bearbeitungs- und Wartezeiten verbunden.

Anders läuft es bei der Direktregulierung. Zu beachten dabei ist, dass es KFZ Versicherung mit oder ohne Werkstattbindung gibt. Bei KFZ Tarifen mit Direktregulierung schließen Sie mit ihrer Versicherung einen Vertrag ab, der oft günstiger ist und eine Direktregulierungsklausel enthält. So wird ihre eigene Versicherung bei Unfällen zum Ansprechpartner. Dieses spart Zeit, Geld und Nerven, denn nach Vorlage des Unfallprotokolls müssen sie sich um nichts mehr kümmern und müssen auch nicht in Vorkasse gehen.

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