Was man unter Fondsgebundene Rentenversicherung versteht

Dass die staatliche Absicherung im Alter nicht mehr den gewohnten Lebensstandet sichert, weiß heute jeder Mensch. Für eine zusätzliche Absicherung der regelmäßigen Bezüge gibt es daher verschiedene zusätzliche Möglichkeiten. Ein Weg ist unter anderem die Riester-Rente, es gibt ab auch noch zahlreiche private Angebote wie beispielsweise eine Fondsgebundene Rentenversicherung. In unserem Artikel möchten wir Sie informieren, was man darunter versteht und wie Sie die für sich passende Fondsgebundene Rentenversicherung finden.



Das Angebot an Fondsgebundene Rentenversicherung ist sehr vielfältig und wartet mit sehr unterschiedlichen Modellen auf. Auch gibt es große unterschiedene zwischen Einsatz und späterer Auszahlung. Um sich einen Überblick zu verschaffen bekommt man im Internet Hilfe. Die dortigen Suchmaschinen bieten nach der Eingabe einiger persönlicher Angaben einen guten Überblick über die verschiedenen Anbieter.

Wissenswertes über die Fondsgebundenen Rentenversicherungen

Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Der völlige Leistungsanspruch oder zumindest ein sehr wesentlicher Teil gehen direkt in die Wertentwicklung der bestimmten vereinbarten Finanzinstrumente, welche vorher vertraglich vereinbart wurden. Meistens sind diese an Fondsanteile oder andere Indices gebunden. Zu beachten dabei ist jedoch, dass der Versicherer keine Verpflichtung übernimmt, in welcher Höhe sich diese Wertentwicklung bewegen wird. Da es daher viele Missverständnisse und auch schwarze Schafe in der Branche gab, bieten einige Versicherer daher mittlerweile Modelle an, bei denen eine Leistung in einer bestimmten Höhe durch der Versicherer zu erbringen sind. Wer also auf der sicheren Seite sein will, achtet auf diese Klausel im Vertrag. Es handelt sich hierbei um sogenannte Garantiefonds oder der Vereinbarung einer bestimmten vertraglich zugesicherten Mindestleistung.

Beim Abschluss einer Fondsgebundene Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer selber Einfluss nehmen auf die Anlagestrategie. Dieses bedeutet, dass er die im Vertrag vereinbarten Investmentfonds aus einem durch den Versicherer angebotenen Sortiment selbst wählen kann oder in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsverteter auswählt.

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