Die Krankenversicherung – Wissenswertes, Grundlagen und Geschichte

Die Krankenversicherung ist eine Errungenschaft der sozialen Gesellschaft. In unserem Artikel möchten wir Sie über Wissenswertes, Grundlagen und die Entstehung der Krankenversicherung in Deutschland informieren.



Grundlegend erstattet die Krankenversicherung in Deutschland den Versicherten die vollen oder teilweisen Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meistens auch bei Unfällen. Neben der Erstattung der Kosten kommen oft auch die Erstattung von Sachleistungen dazu.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Formen der Mitgliedschaft und Vertragsform nämlich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Mit Stand von 2009 waren in Deutschland 87 % der Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und 13 % in einer Privaten Krankenversicherung krankenversichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde von Bismarck im Jahre 1883 eingeführt. Zuerst bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für die Bevölkerung mit geringem Einkommen. Die Beiträge zur Krankenversicherung wurden lohnabhängig erhoben. 1911 wurde das Versicherungsgesetz auch für Angestellte eingeführt. Später entwickelten private Krankenversicherungsunternehmen Angebote für Menschen mit höherem Einkommen sowie für Selbstständige mit einem niedrigen Einstiegsbeitrag. Dieses gilt jedoch nur für junge Menschen, denn mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen bei den privaten Krankenversicherungen die Beiträge entsprechend. Am höchsten sind die Beiträge für Rentner. Daher ist bei dem Abschluss einer gesetzlichen und auch gerade einer privaten Krankenversicherung sehr wichtig einen Krankenversicherungsvergleiche vorzunehmen. Die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht so stark. Bei den privaten Krankenversicherung gibt es jedoch eine Vielzahl verschiedener Tarife, Modelle und damit verbunden Kosten.

Bei der gesetzliche Krankenversicherung zahlen alle Versicherten den gleichen Beitrag, egal ob sie alt oder jung sind sowie dauerhaft krank oder gesund sind. Der Beitragssatz ist staatlich vorgegeben und nicht risikoabhängig, sondern vom Einkommen oder der berufliche Stellung abhängig. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht gilt Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u. a.), Studierende und bestimmte Familienangehörige von Mitgliedern (Familienversicherung). Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie ist für freischaffende Künstler und Publizisten gedacht.

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