Es gibt in Deutschland eindeutige Reglungen zur Abgabe von Medikamenten. Da viele Menschen bei leichten Erkrankungen oder Beschwerden nicht gleich zum Arzt gehen und sich ein Rezept für Medikamente ausstellen lassen, stellt sich dann beim Apothekenbesuch die Frage, welche Medikamente freiverkäuflich sind oder welche Medikamente nur auf Rezept erhältlich sind. In unserem Artikel lesen Sie, was es dort für Unterschiede gibt.
Grundsätzlich ist es so, dass die Abgabe der allermeisten Arzneimittel an den Endverbraucher durch die Pharmaunternehmen und den Pharmagroßhandel nur an Apotheken und Krankenhausapotheken ausgeliefert wird. Dieses ist auch bei einer Internetapotheke nicht anders. Auch hier gelten die strengen Gesetzte zur Abgabe von Arzneimitteln an den Endverbraucher.
Der Grund ist, dass neben der unsachgemäßen Anwendung und einem Medikamentenmissbrauch auch die fachkundige Beratung der Verbraucher durch das Personal der Apotheken sichergestellt werden soll.
Die Abgabe der Arzneimittel in Deutschland wird in 4 Erlaubnisgruppen eingeteilt, diese sind freiverkäufliche Arzneimittel, apothekenpflichtige Arzneimittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel undBetäubungsmittel.
Die freiverkäuflichen Arzneimittel sind nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und können somit auch außerhalb von Apotheken verkauft werden.
Apothekenpflichtige Arzneimittel werden nur in der Apotheke verkauft. Weiterhin dürfen sie in der Apotheke nur von Fachkräfte an den Endverbraucher abgegeben werden.
Die verschreibungspflichtigen Arzneimittel erfolgt auch nur in Apotheken durch entsprechendes Fachpersonal und weiterhin nur durch die Vorlage des Kunden einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung (Rezept).
Sehr streng ist die Abgabe von Betäubungsmitteln geregelt. Diese Abgabe erfolgt in Apotheken nur gegen Vorlage eines entsprechenden Betäubungsmittelrezeptes.
Die ersten beiden Gruppen der Arzneimittel, also die freiverkäuflichen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Arzneimittel werden auch als OTC-Arzneimittel bezeichnet. Der Großteil mit über 50 Prozent sind allerdings die verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die nächst größere Gruppe sind die apothekenpflichtig Arzneimittel, danach die frei verkäuflichen Arzneimittel und mit etwa 1 Prozent die Betäubungsmittel.
Neben dem Kauf von Arzneimitteln und dem Verschreiben von Rezepten kann man bei leichten Beschwerden in Apotheken auch viele pflanzliche Präparate finden. Oft erleichtern Tees oder Badzusätze aus Heilpflanzen wie Kamille, Thymian oder Lindenblüten Beschwerden bei Erkältungen bzw unterstützen den Genesungsprozess zusätzlich.