Eine medizinische Rehabilitation dient dazu, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen. Da gerade oft auch Mütter dieses Angebot der Krankenkassen, Unfallversicherungen oder der Rentenversicherungsträger annehmen, muss in dieser Zeit für die Unterbringung und Betreuung der Kinder gesorgt werden bzw die Kinder können unter bestimmten Bedingungen auch zur Kur / Reha mitgenommen werden.
Es gibt in ganz Deutschland viele verschiedene Kureinrichtungen, die sich auf eine Reha für Mütter mit Kindern spezialisiert haben. So werden in diesen Einrichtungen nicht nur die Frauen versorgt und betreut sondern auch ihre Kinder.
Jeder Reha geht ein Antrag bei dem zuständigen Träger voraus, welcher von diesem genehmigt werden muss. Bei einer Reha mit Kindern muss dieses schon im Antrag vermerkt werden. Anträge für eine Kur erhält man von dem zuständigen Träger postalisch oder kann sie sich teilweise auch online im Internet ausdrucken.
Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit einen Wunsch abzugeben, in welche Einrichtung er gerne möchte. Dieser darf ohne rechtliche Gründe nicht abgelehnt werden. Bei der Auswahl der Kureinrichtung sollte man auf die Zertifizierung von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) achten, ob diese Einrichtung anerkannt wurde. Mit dieser Zertifizierung soll ein hoher und regelmäßig überprüfter Qualitätsstandard gesichert werden.
Wird der Antrag auf die Reha-Maßnahme abgelehnt hat der Antragsteller die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Die Art, die Dauer, den Umfang und Beginn der Reha bestimmt der Leistungsträger. In der Regel dauert die Reha drei Wochen, wenn erforderlich jedoch auch länger. Die entstehende Fehlzeit gilt als arbeitsunfähig erkrankt.
Für die stationäre und ambulante Reha werden die Kosten vom Leistungsträger getragen, der Behandelnde muss jedoch eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten, welche auf bei der Gesetzlichen Rentenversicherung auf höchstens 14 Tage begrenzt ist. Es gibt jedoch die Möglichkeiten sich unter bestimmten Umständen teilweise oder vollständig von der Zuzahlung befreien zu lassen. Ein Beispiel für eine Befreiung wäre ein geringes Einkommen.