Es ist sehr ärgerlich, wenn neu erworbene Waren nach kurzer Zeit einen Mängel aufweisen. Das Gesetzt räumt dem Käufer bei Waren und auch Dienstleistungen jedoch gewisse Rechte ein, um ihn zu schützen. In unserem Artikel lesen sie, welche Rechte Sie als Käufer haben.
Gerechtfertigt ist eine Reklamation immer dann, wenn eine Ware oder Dienstleistung einen Mangel aufweist.
Sollte dieses der Fall sein, muss der Käufer die Ware oder Dienstleistung beim Verkäufer reklamieren. Laut Gesetz hat der Verkäufer dann verschiedene Möglichkeiten den Mängel abzustellen. Diese sind:
Beim Umtausch nimmt der Verkäufer die mangelhafte Ware zurück und übergibt dem Käufer eine Ware aus, die diesen Mangel nicht hat.
Bei der Nachbesserung bzw. Reparatur wird der Mängel durch den Verkäufer auf seine eigenen Kosten behoben. Bei Dienstleistungen spricht man in solchen Fällen nicht von einer Reparatur sondern Nachbesserung.
Eine weitere Möglichkeit ist der Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Rückgabe. Hier erhält der Käufer vom Verkäufer sein Geld zurück. Der Käufer kann dieses allerdings nur verlangen, wenn der zweite Versuch einer Reparatur oder Nachbesserung gescheitert ist.
Bei der Minderung erhält der Käufer vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurück. Auch die Möglichkeit der Kaufpreisminderung kann der Käufer nur verlangen, wenn eine eventuelle Nachbesserung oder Reparatur des Verkäufers gescheitert ist.
Viele Menschen wissen nicht, dass die Verpackungen einer bemängelten vom Käufer nicht zurückgegeben werden muss. Oft wird dieses zu Unrecht von den Verkäufern gefordert.
Für Privatkäufer existiert eine Gewährleistungsfrist bei mangelhafter Ware von 2 Jahren.
Sollte eine gekaufte Ware nicht mangelhaft sein, sondern einfach nur nicht gefallen, ist der Käufer auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, da dieses kein Reklamationsgrund ist.