Sicht- und Sonnenschutz auf dem Balkon – was Mieter dürfen

Im Sommer sitzt man viel und gern auf dem Balkon und der Terrasse. Spätestens dann stellen sich Fragen, ob man einen Sichtschutz oder Sonnenschutz anbringen darf oder ob man ein Katzenschutznetz anbringen darf, ohne dass der Vermieter verlangen kann, es wieder zu entfernen. In unserem Artikel beschäftigen wir uns unter anderem mit diesen Fragen und möchten ihnen zeigen, welche Rechte Sie als Mieter haben.



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Die wichtigsten Fakten und Ratschläge dieses Artikels für Vermieter sind folgende:
Generell sind Sichtschutzmaßnahmen und die Anbringung von Katzenschutznetz bis zur Brüstungshöhe des Balkons oder der Terrasse erlaubt. Der Vermieter hat hier keinerlei Rechte eine Entfernung zu verlangen. Gegen ein komplettes Verhängen oder Zuhängen des Balkons kann sicher der Vermieter rechtlich jedoch wehren. Sollte man dieses planen, geht das nicht ohne Absprache oder Erlaubnis des Vermieters.

Bei einem Sicht- oder Sonnenschutz, welcher höher als die Brüstung ist, kann der Vermieter auch keine Entfernung verlangen. Zu beachten dabei ist jedoch, dass der Sicht- und Sonnenschutz aus Stoff, Kunststoff oder Holz besteht. Gemauerte Wände gelten nicht mehr als Sicht- und Sonnenschutz und sind nicht erlaubt. Denken Sie bei der Auswahl daran, dass sich bei allen Maßnahmen die gewählten Materialien und Farben dem Gesamtbild des Gebäudes anpassen sollten. Ein Sicht- und Sonnenschutz aus Kunststoff ist wesentlich pflegeleichter als einer aus Stoff. Kunststoff kann mit etwas Wasser im Gegensatz zu Stoff sehr einfach gereinigt werden. Holz ist zwar auch eine schöne Variante, bedarf aber auch intensiver Pflege und sollte jährlich gestrichen oder geölt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Fassade geschont werden muss. So muss der Mieter beim Vermieter für eine Anbringung von beispielsweise Parabolspiegeln, Fahnen oder ähnlichem die Erlaubnis einholen. Auf keinen Fall darf der Mieter eigenmächtig Löcher in die Wände des Gebäudes bohren.

Sollten Sie planen ihren Balkon mit ausladend rankenden Pflanzen zu begrünen, benötigen Sie ebenfalls die Genehmigung ihres Vermieters. Vor allem wenn es sich um fassadenschädigende Pflanzen handelt wie beispielsweise Efeu, welcher sich in Mauer- und Putzrissen festsetzen und so die Fassade beschädigen kann.

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