Man kann sich den Traum vom Eigenheim auf sehr verschiedene Art und Weise erfüllen. Viele Menschen bauen ihr Eigenheim neu oder kaufen sich ein neues Haus. Man kann aber auch auf alte Bausubstanz zurückgreifen, auch das hat für viele Menschen ihren Reiz.
Alte Häuser haben eine Geschichte zu erzählen und sind oft nicht nach Schema F gebaut. Das hat für viele Menschen eine Anziehungskraft. Wer jedoch überlegt, sich eine alte Immobilie zu kaufen und zu modernisieren, sollte sich vorher mit den gesetzlichen Grundlagen beschäftigen. Zumal da sie auch sehr viele Aspekte hat.
Aber erstmal zur Klärung, was ist eine Denkmalimmobilie überhaupt? Definiert wird sie wie folgt:
Denkmalimmobilien sind Immobilien, welche in der Denkmalliste verzeichnet sind. Geregelt wird dieses durch das Denkmal-Schutz-Gesetz, kurz als DSchG bezeichnet. Da diese Immobilien als kulturelles Erbe eingestuft werden, wird ihr Erhalt in Deutschland durch den Staat gesichert und gefördert, was ein großer Vorteil für den Käufer der Immobilie ist. Ob eine Immobilie diese Einstufung vom Amt für Denkmalschutz erhält und die Aufnahme in die Denkmallisten erhält, ist unter anderem von den Denkmalbehörden abhängig.
Pauschal kann man sagen, dass Denkmalimmobilien Immobilie sind, die historisch die Entwicklung der Baukultur abbilden und eine Geschichte aufweisen müssen, welche etwa 100 Jahre zurückgeht.
Wie schon erwähnt, genießen Denkmalimmobilien eine umfangreiche staatliche Förderung, was für den Käufer finanziell nicht uninteressant ist. Sie werden nach der Einstufung durch Mittel der jeweiligen Landeshaushalte unterstützt beim Kauf und der Modernisierung. Weiterhin fördert der Staat auch den Kauf und die Modernisierung der Denkmalimmobilien durch sehr umfangreiche Steuervergünstigungen. Dieses wird im Einkommensteuergesetz (EkStG) für den privaten Käufer durch den § 7 geregelt.