Wissenswertes zu pharmazeutischen- und medizinischen Verpackungen

tablettenAn Arzneimitteln und auch deren sachgemäßer Verpackungen werden besondere und nicht ohne Grund hohe Ansprüche gestellt. Verlässt sich doch jeder Mensch, der durch Arzneimittel gesund werden möchte oder präventiv etwas für seine Gesundheit tun will, darauf.





Die Nachfrage nach pharmazeutischen- und medizinischen Produkten wächst kontinuierlich unter anderem auch durch die immer größer werdende alternde Bevölkerung, die Globalisierung pharmazeutischer- und medizinischer Produkte und immer kleiner werdenden Größen der Verpackungen.

Bei der Verpackungsherstellung für die pharmazeutischen- und medizinischen Produkte (beispielsweise Uhlmann aus Laupheim) sind besonders zu berücksichtigende die Produktsicherheit und Reinheit der verwendeten Materialen, welche zusätzlich eine hohe Qualitätskonstanz bieten sollten. Weiterhin spielt auch eine gute Benutzerfreundlichkeit für die Patienten eine große Rolle, welches unter anderem auch für jeden Menschen gut sichtbare Produktinformationen einschließt.

Durch die immer größer werdende weltweite Globalisierung auch des Handels mit pharmazeutischen und medizinischen Produkten ist eine hohe durch den Hersteller der Verpackungen umgesetzte Produkt- und Fälschungssicherheit von großer Bedeutung. Für die Nachverfolgbarkeit ist unter anderem der zweidimensionale Datamatrix-Code Pflicht.

Noch ein praktisches Beispiel zur Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln bezüglich der Packungsgrößenkennzeichnung:
In Deutschland ist die Packungsgrößenkennzeichnung für Medikamente wie z.B. Ampullen, Tabletten und Kapselnder in der Apotheke abzugebenden Menge genormt. Aktuell gilt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262, 2275).

Die Größenkennzeichnungen auf den Verpackungen werden mit den Bezeichnungen N1, N2 und N3 ausgewiesen.
Die Packungsgrößen richten sich auf die Therapiedauer.
Genau bedeutet dieses:
– „N1“ sind Packungen für die Akuttherapie oder zur Einstellung einer Therapie für eine Behandlungsdauer von zehn Tagen. Dieses kann bis zu bei 20 Prozent abweichen.
– Die Bezeichnung „N2“ findet sich auf Packungen, welche für eine ärztlich begleitete Dauertherapie für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen bestimmt sind. Sie können bis zu zehn Prozent abweichen.
– „N3“ findet sich auf Packungen für die Dauertherapie. Diese kann eine Länge von 100 Tagen haben bei einer Abweichung von bis zu fünf Prozent. Dieses jedoch nur nach unten und nicht nach oben.

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