Wissenswertes zur Urlaubsreglung für Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Für viele Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit im Jahr. Sie bietet die Möglichkeit, neue Kraft und Energie für das Berufsleben und den meist stressigen Alltag zu tanken. Die Zeit und auch weitere Punkte des bezahlten Urlaubes sind gesetzlich geregelt. In unserem Artikel lesen Sie, welche Rechte Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben.



Egal ob Familienurlaub, Urlaub ohne Familie, Pauschalurlaub oder Individualurlaub entscheidend ist oft die Länge des Urlaubes, um ihn optimal zu gestalten.

Grundlegend ist es rechtlich so festgelegt, dass Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten für das berechtigt fernbleibt am Arbeitsplatz eine Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn benötigen, damit die Fortzahlung der Bezüge gewährleistet ist.

Selbstständige können dagegen Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen. Sind aber natürlich den Zwängen der Erfordernisse des Geschäfts und damit der Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten unterworfen. Daher nehmen gerade Selbstständige oft zu wenig oder gar keinen Urlaub.

Deutschland

Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr, auch wenn die ausgehandelten Tarifverträge der einzelnen Branchen meistens deutlich freizügiger ausfallen. So haben Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 29 Tage Urlaub im Jahr. Dazu kommen zehn gesetzliche Feiertage. Auch wenn es immer wieder Meckerer gibt, Deutschland liegt damit auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Mehr freie Tage haben nur Länder wie Schweden, den Niederlanden und Dänemark.
In Deutschland unterteilt sich der Urlaub neben dem normalen gesetzlichen Jahresurlaub in weitere Bereiche auf. So gibt es weiterhin den Erziehungsurlaub, welchen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen können, um sich um die Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu kümmern. Der Erziehungsurlaub ist in Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Seit dem Jahre 2004 wird er als Elternzeit bezeichnet.
Der im Jahre 2008 eingeführte Pflegeurlaub, auch Pflegezeit genannt, ermöglicht Arbeitnehmern die Pflege von nahen Angehörigen.
Der Mutterschaftsurlaub ist das Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.
Der Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers und ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.
Der Wahlvorbereitungsurlaub dient möglichen Kandidaten für den Deutschen Bundestag die Durchführung des Wahlkampfes.
Weiterhin gibt es noch verschiedene Formen des Sonderurlaubs, welches den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen regelt. Die Rechtsgrundlage für einen Sonderurlaub regelt insbesondere § 616 BGB sowie die einzelnen Tarifverträge.

Österreich

Im Vergleich dazu haben Arbeitnehmer in Österreich bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren einen Anspruch auf 5 Wochen (30 Werktagen) Erholungsurlaub. Nach Vollendung des 25. Jahres erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage, was sechs Wochen entspricht.

Schweiz

In der Schweiz, nicht als Urlaub sondern Ferien bezeichnet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch von mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr. Schweizer Bürger unter 20 Jahren haben einen höheren Anspruch von fünf Wochen Urlaub. Jedoch besteht wie auch in Deutschland in vielen Branchen eine weitergehende sozialpartnerschaftliche Regelungen.

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